Wir begleiten Dich auf Deinem Weg zum Erfolg - kompetent und zielgerichtet.
FriseurMeisterKurse
Die Vorbereitung auf die Meisterprüfung erfolgt gemäß den neuen Meisterprüfungsbestimmungen.
Voraussetzungen
Zur Meisterprüfung ist laut § 49 (1) und (2) HwO zuzulassen:
„… wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk … bestanden hat.“
oder
„…wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und … eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat …“ (mindestens 3 Jahre)
oder
wer § 49 (3) und (4) HwO erfüllt.
Gesellenjahre werden nach der aktuellen Handwerksordnung nicht mehr verlangt.
Lernmittel werden gesondert in Rechung gestellt.
Termine (Vollzeit): 07.06.2010 / 09.08.2010 / 04.09.2010
Termine (Teilzeit, Selbstständige, Wochenende): 15.05.2010 / 15.08.2010
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Inhalte
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Finanzierung
Ein zusätzlicher Anreiz zur Fortbildung / Weiterbildung wurde durch das "BAföG" geschaffen, womit Du zu günstigen Konditionen Darlehen für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhalten kannst. Der Bund fördert heute wesentlich höhere Zuschüsse und Darlehen für Deine Fortbildung. Aktuelle Informationen erhältst Du über das Bundesministerium für Bildung und Forschung (www.bmbf.de).
Alle Ausgaben für Deinen Lehrgang kannst Du bei der Lohn- oder Einkommensteuer absetzen!
