Wir begleiten Dich auf Deinem Weg zum Erfolg - kompetent und zielgerichtet.
MeisterKurse für alle Gewerke
Die Vorbereitung auf die Meisterprüfungen erfolgt gemäß den neuen Meisterprüfungsbestimmungen.
Voraussetzung:
Zur Meisterprüfung ist laut § 49 (1) und (2) HwO zuzulassen:
„… wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk … bestanden hat.“
oder
„…wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und … eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat …“ (mindestens 3 Jahre)
oder
wer § 49 (3) und (4) HwO erfüllt.
Gesellenjahre werden nach der aktuellen Handwerksordnung nicht mehr verlangt.
Lernmittel werden gesondert in Rechung gestellt.
Termine bitte telefonisch anfragen.
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Finanzierung
Ein zusätzlicher Anreiz zur Fortbildung / Weiterbildung wurde durch das "BAföG" geschaffen, womit Du zu günstigen Konditionen Darlehen für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhalten kannst. Der Bund fördert heute wesentlich höhere Zuschüsse und Darlehen für Deine Fortbildung. Aktuelle Informationen erhältst Du über das Bundesministerium für Bildung und Forschung (www.bmbf.de).
Alle Ausgaben für Deinen Lehrgang kannst Du bei der Lohn- oder Einkommensteuer absetzen!
